Unfallkosten Wieviel darf ein Sachverständiger kosten?

Gutachter Foto: Atlas-Versicherung

Nach einem Unfall gibt es oft Streit über die Kosten. Doch nur wenn der Geschädigte Wucher erkennen kann, muss er einschreiten.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf möglichst vollständigen Schadenausgleich (BGH, Az.: VI ZR 225/13). Doch bei allen Schadensposten gilt das nicht uneingeschränkt. So sind laut BGH nur diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die ein „verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde.“

Der Geschädigte muss überhöhte Kosten erkennen können

Im konkreten Fall mussten die obersten Richter entscheiden, ob die Sachverständigenkosten diesem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprachen oder nicht. Im Vorfeld beglich der Haftpflichtversicherer nur einen Teil davon. Den Rest in Höhe von EUR 144,55 bezahlte er mit der Begründung nicht, zwar hafte er für den Unfall schon vollständig, aber die Rechnung des Sachverständigen liege deutlich über den üblichen Sätzen. Deshalb hätte der Kläger einen günstigeren Spezialisten beauftragen müssen.
Wie in früheren Entscheidungen hob der Senat auf die spezielle Situation des Geschädigten ab und nahm eine „subjektbezogene Schadensbetrachtung“ vor. Nur wenn er erkennen kann, dass der Sachverständige überhöhte Honorarsätze nimmt, muss der Geschädigte einen anderen Schadensgutachter einschalten. Zu beweisen hat den Verstoß gegen die Schadensminderungsplicht der Schädiger beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung. Allein die Tatsache, dass die abgerechneten Nebenkosten für Lichtbilder, Schreibauslagen und Fahrtkosten über den Höchstsätzen der durch den Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen (BVSK) durchgeführten Befragung liegen, reicht dafür nicht aus.
Wer folglich auf der sicheren Seite sein will, lässt sich von dem ins Auge gefassten Gutachter vor Beauftragung kurz schriftlich bestätigen, dass er sich mit seinen Gebühren im Honorarkorridor V der BVSK-Befragung 2013 hält.