Unfallverhütungsvorschrift Dienstwagen müssen jährlich zur Prüfung

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Laut der UVV müssen alle Firmenwagen einmal pro Jahr technisch untersucht werden.

Die für das Fuhrparkmanagement maßgebliche UVV trägt die Bezeichnung "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge DGUV Vorschrift 70". Hinter dieser Verordnung stehen die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft (BG Verkehr) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) als der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Eine wichtige Bestimmung für den Fuhrpark ist der Paragraf 57. Demnach sind Dienstwagen mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Die Paragrafen 36 und 37 wiederum machen Vorgaben zur Kontrolle und Beladung eines Fahrzeugs durch den Mitarbeiter