Urteil Astbruch hinnehmbares Risiko

Baum, Astbruch, Schadenersatz Foto: Fotolia

Nicht immer kommt alles Gute von oben. Es kann schon mal passieren, dass einem ein Ast oder – wenn es ganz dumm läuft – ein ganzer Baum aufs Auto donnert. Naturgemäß ist das dann Schrott, doch wer muss für den Schaden aufkommen? Gerade Kommunen haben bei Bäumen, die im Umfeld öffentlicher Straßen stehen,  eine besondere Verkehrssicherungspflicht. Doch laut dem OLG Karlsruhe gehört ein gelegentlicher natürlicher Astbruch zu den naturgebundenen und daher hinzunehmenden Lebensrisiken. Das bei bestimmten Baumarten bestehende Risiko eines natürlichen Bruchs begründe keine Pflicht zur ­Beseitigung des gesamtes Baums oder Teile seiner Krone. Vielmehr sei es begrüßenswert, dass eine Stadt einen möglichst hohen Baumbestand unterhalte. Nicht jeder herabfallende Ast oder umstürzende Baum führe automatisch zu einer Haftung (Az.: 12 U 103/10).