Urteil Blitzerfoto: Beifahrer tilgen

Beifahrer kann von der Bildfläche verschwinden Foto: Purwin

Im Gegensatz zu Schauspielern stehen Autofahrer ungern im Rampenlicht. Sie reagieren auf Blitzlicht weniger mit breitem Grinsen als vielmehr mit Verärgerung. Im vergangenen Jahr keimte bei Temposündern kurzzeitig Hoffnung auf, dass die informationelle Selbstbestimmung höher wiege als der bildlich festgehaltene Beweis für zu schnellesFahren – bis das Bundesverfassungsgericht entschied: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun (Az.: BvR 759/10). Ergo, es darf weiter geblitzt werden. Pech also für Freund Gasfuß,nicht aber für dessen Mitfahrer. Denn laut Amtsgericht Herford können Beifahrer von der Behörde verlangen, ihr Konterfei doch bitte vom angefertigten Messfoto zu tilgen beziehungsweise unkenntlich zu machen (Az.: 11 OWi 2835/09). Schließlich tragenMitfahrende keinerlei Mitschuld. Moment, Herford? Hatte nicht dort ein Richter im November für Furore gesorgt, weil er reihenweise Raser rehabilitierte? Richtig. Aber auchdamit ist Schluss, die Staatsanwalt Staatsanwaltschaft will den Besagten regelmäßig für befangen erklären lassen, das Amtsgericht hat ersten Anträgen bereits stattgegeben.