Urteil Fernlicht ist keine Pflicht

Fernlicht

Autofahrer müssen nachts auf Landstraßen weder so langsam fahren, dass sie vor jedem überraschend auftauchenden Hindernis stoppen können, noch das Fernlicht einschalten.Das hat das Oberlandesgericht Hamm entscheiden. Im vorliegenden Fall hatte ein Auto bei Dunkelheit eine Fußgängerin erfasst, die plötzlich auf die Straße lief. Der Fahrer hatte lediglich das Abblendlicht eingeschaltet. Da er aber nicht zu schnell war, trifft ihn nach Meinung der Richter keinerlei Mitschuld (Az.: VI 13/07).