Urteil Keine Gurtpflicht bei Nachfolge-Unfall

Gurtsystem, Volvo, Kfz Foto: Volvo/Spotpress

Nach einem Unfall ist die Anschnallpflicht für die Fahrzeuginsassen aufgehoben. Kommt es zu einem weiteren Zusammenstoß, tragen sie keine erhöhte Mitschuld. Das hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin die Kontrolle über ihren Wagen verloren, war ins Schleudern geraten und erst an der Leitplanke zum Stehen gekommen. Dort legte sie gerade ihren Anschnallgurt ab, um aussteigen zu können, als ein zweites Fahrzeug von hinten mit ihrem liegengebliebenen Wagen kollidierte. Die Frau wurde durch den Aufprall schwer verletzt.

Der Fahrer des zweiten Autos akzeptierte die in solchen Fällen übliche Verteilung der Schuld mit der Quote 1:3 jedoch nicht, sondern verlangte einen höheren Haftungsanteil bei der verletzten Frau, da diese nicht angeschnallt gewesen sei. Die Richter sahen das laut der Deutschen Anwaltshotline jedoch anders. Die Anschnallpflicht greife in diesem Fall nicht, da die Fahrt bereits vor dem Aufprall des zweiten Fahrzeugs beendet gewesen sei. Der Fahrer ist in diesem Fall nicht nur berechtigt, den Gurt zu lösen, sondern – soweit er in der Lage ist – sogar dazu verpflichtet, um die Unfallstelle sichern zu können.