Urteil Kündigung: Auto übernehmen?

Firmenwagen

Klauseln in der Dienstwagenordnung, die Arbeitnehmer bei deren eigener Kündigung verpflichten, das Firmenauto zu übernehmen, sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervor. In dem vorliegenden Fall hatte ein Dienstwagenfahrer gekündigt und sollte nach den Firmenwagenrichtlinien das Auto übernehmen, dafür sorgen, dass der neue Arbeitgeber in den Leasingvertrag einsteigt oder ein anderer Mitarbeiter den Wagen weiterfährt. Da der Arbeitnehmer sich weigerte, verklagte ihn der Arbeitgeber auf Erstattung von Abstands- und Leasingzahlungen. Ohne Erfolg: Firmen könnten diese Regeln aufstellen, Rechtswirksamkeit erhielten sie aber nur, wenn sie im Arbeitsvertrag stünden. In den allgemeinen Firmenwagenregelungen verstießen sie gegen das Transparenz- und Überraschungsgebot (Az.: 4 Sa 901/08).