Urteil Lkw müssen zügig überholen

Überholen, Lkw, Elefantenrennen Foto: Matthias Rathmann

Heutzutage ist die Zeit ein teures Gut, es hat ja kaum jemand noch welche. Schon gar nicht, wenn es im Dienstwagen auf der Autobahn zum nächsten Termin geht. Schlimm genug, dass sich auch die notorischen Langsamfahrer unter den Autolenkern gern dauerhaft auf der linken Spur aufhalten. Zu allem Überfluss strapazieren – zumindest auf zweistreifigen Abschnitten – überholende Lkw das Nervenkostüm gestresster Fahrer. Sogenannte Elefantenrennen, bei denen der vorbeifahrende Brummi gefühlt in fünf Kilometer Strecke zwei Meter auf den vermeintlich langsameren Kollegen gutmacht, fordern eine Menge Geduld. Ein erster Lichtblick war die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, das für Überholvorgänge folgende Grundregel aufstellte: »Auf zweispurigen Autobahnen darf nur überholen, wer mindestens zehn km/h schneller ist als das Fahrzeug auf der rechten Fahrbahn und höchsten 45 Sekunden dafür benötigt« (Az.: 4 Ss Owi 629/08). Kein generelles Lkw-Überholverbot Das heißt aber nicht, dass jedes Überholen von Lkw als rechtswidrig gilt, nur weil die linke Spur eine gewisse Zeit blockiert ist – 45 Sekunden sind lang. So hat das Oberlandesgericht Zweibrücken einer Rechtsbeschwerde eines Brummi-Lenkers stattgegeben, der vom Amtsgericht Ludwigshafen wegen fahrlässigen Überholens mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit zu einer Geldbuße verurteilt worden war. Zum einen habe die Differenzgeschwindigkeit mehr als zehn km/h betragen, zum anderen dürfe nicht einseitig das Interesse der am schnelleren Fortkommen interessierten Pkw-Fahrer in den Vordergrund gestellt werden. Erst eine eindeutige Behinderung durch überlange Überholvorgänge nach Paragraf 5 Abs. 2 StVO sei zu ahnden (Az.: 1 SsRs 45/09). Gleichzeitig erteilten die Richter einem generellen Lkw-Überholverbot eine Absage. Außerdem gibt es für Dienstwagenfahrer ja ein vernünftiges Mittel, Ärger auf der Autobahn zu vermeiden: eine richtige Tourenplanung, die zeitliche Verzögerungen mit einrechnet.