Urteil Mietwagen ist kein Jahreswagen

Mietwagen, Jareswagen, Gebrauchtwagen Foto: Achim Purwin

Ein Mietwagen darf nicht als "Jahreswagen aus erster Hand" angepriesen werden

Worauf kommt es beim Kauf eines gebrauchten Autos an? Nun, zuerst einmal sollte der Preis stimmen, der Wagen in einem guten Zustand sein, möglichst wenige Kilometer und Vorbesitzer aufweisen.

Findet man also ein Angebot, in dem der Verkäufer einen günstigen Gebrauchten als Jahreswagen aus erster Hand anpreist, wähnt der unbedarft Suchende, ein Schnäppchen aufgetan zu haben. Stellt sich dann aber jener als Jahreswagen aus erster Hand beworbene Fund als vielfach genutzter Mietwagen heraus, fühlt sich der potenzielle Kunde betrogen.

Der Zusatz „aus ersterHand" führt in die Irre

Und das vollkommen zu Recht, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat (Az.: I-4 U 101/10). Nach Ansicht der Richter dürfe zwar ein Mietwagen, der nicht älter als ein Jahr ist, grundsätzlich als Jahreswagen bezeichnet werden. Der Zusatz »aus erster Hand« führe allerdings in die Irre, da der Kaufinteressent automatisch von lediglich einem Nutzer ausginge.

Anstatt aber nur von einem einzigen Fahrer bewegt zu werden, würden Mietwagen von mehreren Nutzern mit wechselndem Temperament, verschiedenen Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen gefahren. Allein der Umstand, dass das Auto nicht ständig für eigene Zwecke genutzt werde, führe zu weniger Sorgfalt im Hinblick auf die langfristige Werterhaltung.

Im Klartext: Das so ausgeschriebene Angebot ist rechtswidrig. Zu verschweigen, dass ein Auto gewerblich genutzt wurde, beeinträchtigt laut Gericht obendrein den Wettbewerb auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Denn ein Kunde, der die Wahl zwischen zwei gleich teuren Jahreswagen hätte, würde sich immer gegen den Mietwagen entscheiden.