Geschwindigkeit Mithaftung bei Tempo 200

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Selbst wenn kein Tempolimit gilt, droht bei hohen Geschwindigkeiten eine Teilschuld von 40 Prozent.

Das gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner grob verkehrswidrig verhalten hat. Im vorliegenden Fall zog ein Autofahrer direkt von der Einfädelspur auf die linke Überholspur und übersah das schnell heranfahrende Fahrzeug. Der Autofahrer, so das Oberlandesgericht Koblenz, habe "zu Gunsten seines eigenen schnellen Fortkommens den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls" nahezu gegen Null zurückgeführt. Folge: Er haftet in Höhe von 40 Prozent (OLG Koblenz, 12 U 313/13).