Sammelwut Falschparker verliert Führerschein

Strafzettel, Knöllchen, Scheibenwischer Foto: Karl-Heinz Augustin

127 Parkverstöße und 17 Geschwindigkeitsüberschreitungen in acht Monaten – eine wahrhaft bemerkenswerte Leistung.  Das Verwaltungsgericht Berlin konnte ein Autofahrer aus der Hauptstadt damit jedoch nicht beeindrucken.

Es entzog dem notorischen Regelbrecher die Fahrerlaubnis, obwohl die dafür notwendigen Punkte im Verkehrszentralregister fehlten (AZ: 4 L 271.12).

Laut Gericht kann eine Fahrerlaubnis nicht nur auf Basis der Punkte in Flensburg entzogen werden, sondern auch dann, wenn sich der Inhaber aus andere Gründen als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erweist. So seien Parkverstöße für die Beurteilung der Fahreignung relevant, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum derart häuften, dass sich dadurch eine laxe Einstellung und Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jeder Art zeige. Dies sei dann anzunehmen, wenn – wie im vorliegenden Fall – übers Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein Verstoß anfalle.