Urteil Rote Ampel: Blitzer hat recht

Rote Ampel Foto: Juliane Bezold

Wer nach dem Überfahren einer roten Ampel einen roten Blitz sieht, muss davon ausgehen, dass das Stoppsignal bereits länger als eine Sekunde geleuchtet hat. Der Einspruch mit der Begründung, es sei noch gelb gewesen, stößt vor Gericht auf taube Ohren. So wies das Oberlandesgericht Frankfurt die Beschwerde eines Fahrers zurück, der sich weigerte, 125 Euro Bußgeld und vier Wochen Fahrverbot zu akzeptieren. Sein qualifizierter Rotlichtverstoß, wie die Richter es nennen, sei durch ein stationäres standardisiertes Messverfahren dokumentiert worden – samt Beweisfoto und Zeitangabe (Az.: 2 Ss OWi 366/08). Bei fest installierten Blitzern an Ampeln hilft also nur eins: anhalten!