Autohaus Steuern für Garantiezusage

Garantie Foto: Karl-Heinz Augustin

Autoverkäufer sind gut beraten, Rechnungen über Garantiezusagen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen. Käufer können später kaum die Umsatzsteuer nachberechnen lassen.

Bisher galt: Übernimmt ein Händler im Rahmen einer kostenlosen Car-Garantie die Reparaturkosten, ist dies nicht als Nebenleistung der Fahrzeuganlieferung anzusehen. Selbst wenn er für die Reparaturkosten in einer Fremdwerkstatt aufkommt. Verpflichtete sich der Händler dagegen selbst zur Reparatur, kam eine steuerfreie Übernahme einer Verbindlichkeit in Betracht.

Neues EU-Urteil

An dieser Rechtsauffassung hält der Bundesfinanzhof (BFH) wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehr fest. Demnach fällt die Verpflichtung zur Reparatur im Schadenfall unter die "Übernahme von Verbindlichkeiten" (Az.: XI R 49/07). Der BFH sah auch beim Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer keine steuerfreie Verschaffung von Versicherungsschutz. Diese Leistung sei geprägt durch das Versprechen der Einstandspflicht des Händlers im Garantiefall. Autoverkäufer sind gut beraten, Rechnungen über Garantiezusagen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Käufern dürfte eine spätere Nachberechnung der Umsatzsteuer schwer durchsetzbar sein. Zumal sich die Finanzverwaltung hinsichtlich der geänderten Rechtsauffassung des BFH noch nicht geäußert hat.