Urteil Stoppschild: unbedingt halten

Stoppschild, Versicherung, Unfall Foto: Fotolia

Wie oft passiert es, dass man – weil man den Verkehr gut überblicken kann – an einer Stoppstelle nicht anhält, sondern einfach weiterfährt. Verboten ist das allemal, aber solange nichts passiert halten sich die Konsequenzen in Grenzen: Der Fehltritt kostet den Fahrer zehn Euro. Anders sieht es aus, wenn man nicht anhält und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Dann kann der Bußgeldbescheid, schnell mit 50 Euro zu Buche schlagen.Obendrein gibt’s drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Es geht aber noch schlimmer: Kommt es zum Unfall, legen einem die Gerichte das Überfahren des Stoppschilds je nach Hergang als grobe Fahrlässigkeit aus. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung dann dem Versicherungsnehmer keinen Schadenersatz leisten muss, wie die Richter des Oberlandesgericht Köln entschiedenhaben (Az.: 9 U 63/09).