Urteil Strafzettel: Fahrtenbuch droht

Zu schnell? Jetzt droht das Fahrtenbuch

Lässt sich bei einem Firmenfahrzeug der Verursacher eines Verkehrsverstoßes nicht ermitteln, droht das Fahrtenbuch. Darüber, wie weit Unternehmen bei der Aufklärung mitwirken müssen, gibt es allerdings regelmäßig Streit. In einem Fall des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sah das Unternehmen seine Pflicht erfüllt, indem es den Zeugenbefragungsbogen an den Dienstwagenfahrer weiterleitete. Der machte aber von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, da neben ihm auch Familienangehörige den Wagen privat nutzen. Laut den Richtern ist die Polizei jedoch nichtverpflichtet, über den Befragungsbogen hinaus weitere Nachforschungen anzustellen. Somit sei eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt (Az.: OVG 1 N 42.10).