Urteil Unfall durch Sekundenschlaf

Sekundenschlaf Foto: Karl-Heinz Augustin

Wer vermeintlich kurz hinterm Steuer einnickt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt nicht zwangsläufig grob fahrlässig. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. So liege grobe Fahrlässigkeit bei Sekundenschlaf nur dann vor, wenn sich der Fahrer über deutliche Anzeichen einer Übermüdung hinwegsetzt (Az.: I ZR 166/04). Hintergrund war ein Unfall eines Lkw-Fahrers, der ungebremst auf ein Stauende knallte. Abgesehen davon, dass in diesem Fall auch andere Unfallursachen wie Unkonzentriertheit in Betracht kämen, reiche selbst eine deutliche Überschreitung der Lenk- und Ruhezeiten nicht aus, auf die Fahruntüchtigkeit des Lkw-Lenkers zu schließen – diese hätte vor dem Unfall auf andere Weise festgestellt werden müssen.