Urteil Unfall: Kasko regelt selbst

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Laut Amtsgericht München kann eine Versicherung einen Unfallschaden ohne Einverständnis des Versicherten regulieren – auch wenn dies zu dessen Höherstufung führt. Im vorliegenden Fall wollte sich ein Autofahrer das Geld fürs Parkticket sparen und schlug deshalb dem Vorausfahrenden vor, ihm so dicht zu folgen, dass sie beide durch die Schranke kämen. Der Gefragte lehnte ab, was den Gebührenpreller nicht davon abhielt, es dennoch zu versuchen. Als der Vordermann dann bremste, krachte es. Weil der Hintermann ihm das als Absicht auslegte, wollte er nicht, dass die Versicherung den Schaden übernimmt. Was sie dennoch tat. Seine Klage dagegen scheiterte, weil das Vorgehen im Ermessensspielraum der Versicherung liege (Az.: 343 C 27107/09).