Verkehrsbedingungen Parkplatz muss verkehrssicher gestaltet sein

Ein verschneiter Parkplatz kann tückische Hindernisse verbergen. Foto: ADAC

Schnee sorgt nicht nur für einen rutschigen Untergrund und schlechte Verkehrsbedingungen, er verbirgt auch Hindernisse. Das kann für Kommunen und Autofahrer teurer werden.

Wer auf einem verschneiten Parkplatz mit einem schneebedeckten Hindernis kollidiert, kann von der zuständigen Gemeinde Schadenersatz verlangen. Die Höhe hängt allerdings auch von der Sorgfalt des Autofahrers ab, wie das Oberlandesgericht Hamm nun geurteilt hat.

In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin auf einem verschneiten Parkplatz einen Grünstreifen fälschlich für einen freien Stellplatz gehalten. Beim Einparken kollidierte sie mit einem unter der Schneedecke verborgenen Baumstumpf, was zu einem erheblichen Sachschaden führte. Die Frau verklagte daraufhin das für den Parkplatz zuständige Bundesland.

Die Richter gaben ihr Recht. Das Land habe seiner Verkehrssicherungspflicht nicht genügt und den Grünstreifen nicht ausreichend vom Parkraum abgetrennt. Aufgrund ihrer zu hohen Geschwindigkeit beim Einparken muss die Autofahrerin jedoch 60 Prozent des Schadens selbst tragen, wie die Rechtsschutzversicherung D.A.S. berichtet. (Az.: I-9 U 143/11)