Die gängige und via Internet vermittelte Praxis gegen Gebühr Verkehrssünden anderer abzusitzen, ist demnach für beide Parteien gefährlich. Dem falschen Fahrer droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, der echte Verkehrssünder riskiert eine Geldstrafe und bis zu drei Jahren Haft. Die Juristen des ADAC definieren die Tat des vermeintlichen Fahrers als mittelbare Falschbekundung. Andere Quellen gehen davon aus, dass eine falsche Selbstbezichtigung bei Bußgeldsachen straflos bleibt.
Verkehrssünder: Punktetausch ist strafbar
Wer sich per Punkte-Tausch um Fahrverbote drückt, macht sich strafbar. Darauf weist nun der ADAC hin.
Autor: Spotpress
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