Verkehrsverstöße im Ausland EU-Gericht fordert Nachbesserung

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Bei Verkehrsverstößen im Ausland bekommen Autofahrer ihr Knöllchen nach Deutschland geschickt. Doch das könnte sich schon wieder ändern.

Alkohol am Steuer, Überfahren roter Ampeln oder missachtete Tempo­limits, bei diesen Verkehrssündern werden Autofahrer auch im Ausland zur ­Kasse gebeten. Doch zuvor müssen die zuständigen Behörden den Fahrzeughalter ermitteln. Für den dazu nötigen grenzüberschreitenden Datenaustausch gilt als Rechtsgrundlage die "polizeiliche Zusammenarbeit". Ein Fehler, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg und erklärten die entsprechende Richtlinie für nichtig.

Trotzdem bleibt sie vorerst für ein weiteres Jahr wirksam. Solange haben EU-Parlament und -Rat Zeit, die gekippte Richtlinie zu überarbeiten (AZ: C-43/12). Bis dahin können aus Gründen der Verkehrssicherheit weiterhin nach EU-Recht die Zulassungsdaten von Pkw-Haltern, deren Fahrzeug im EU-Ausland beispielsweise geblitzt worden ist, an die dortigen Behörden übermittelt werden. 

Hintergrund: Die EU-Kommission rügte zwar, dass die Richtlinie, die in nationale Gesetze übernommen werden musste, auf eine fehlerhafte Rechtsgrundlage gestützt wurde. Sie wurde bislang dem Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und nicht dem Bereich der Verkehrssicherheit zugeordnet. Im Kern halten die Richter den Datenaustausch aber für wichtig und geben der Politik deshalb ein Jahr Zeit, den juristischen Fehler zu beheben. Kommt der EU-Gesetzgeber dem nicht nach, können die einzelnen Staaten mit eigenen nationalen Regelungen wieder davon abweichen.