Versicherung Änderungskündigung: was tun?

Versicherung, Änderungskündigung, Schadenquote Foto: Fotolia

Immer mehr Versicherungen erhöhen die Prämien und kündigen Flotten mit hohen Schadenquoten. Doch es gibt Möglichkeiten, dies zu verhindern

Noch immer ist Andreas Nickel verstimmt. Dabei liegt die Änderungskündigung der Versicherung schon ein Jahr zurück. »Wir sollten plötzlich 80 Prozent mehr für unsere Kfz-Versicherung zahlen«, sagt der Fuhrparkmanager, der bei Ericsson für 460 Fahrzeuge verantwortlich ist. Das ist kein Einzelfall. Solche Änderungskündigungen dürften in diesem Jahr öfter auf den Tischen der Fuhrparkleiter landen.

Versicherer prüfen Schadenverlauf 

»Die Versicherungen schauen sich auch den Schadenverlauf von Fahrzeugflotten deutlich genauer an«, sagt Ralph Feldbauer von der FCVD Gesellschaft für Firmenconsulting und Versicherungsdienste aus Nürnberg. Der Grund sind strengere Aufsichtsregeln. »Versicherer, die höhere Risiken eingehen, müssen nach dem geplanten Richtmaß Solvency II mehr Eigenkapital vorhalten«, erklärt der Riskmanager.

Wer viele Schäden produziert, fliegt

Ein wildes Preisdumping bei Fahrzeugflotten, bei dem die Versicherer weniger Geld einnehmen, als sie für Schäden bezahlen müssen, wird es künftig wohl nicht mehr geben. Ein Signal, dass eine marktweite Preisanhebung im Kfz-Versicherungsgeschäft für Flotten bevorsteht, ist  die Arbeit an einem Flottentarif durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Zudem erwartet die Branche für 2010 ein schlechtes Jahr. Grund ist der strenge Winter in den ersten drei Monaten und – paradoxerweise – die gute Konjunkturlage.

Kühle Analyse statt Panik

Flottenbetreiber, denen eine Änderungskündigung auf den Tisch flattert, sollten auf keinen Fall in Panik ausbrechen. »Bisher haben wir noch immer einen anderen Versicherer gefunden«, sagt  Versicherungsmakler Artur Schubert von der Euroassekuranz aus Regensburg. Diese Erfahrung bestätigen Dr. Georg Bräuchle vom internationalen VersicherungsmaklerMarsh und Reinhard Kroschinsky von der Provinzial Rheinland: Versicherer aus derzweiten und dritten Reihe würden noch immer Preise anbieten, die aus kaufmännischerSicht kaum vernünftig seien. 

»Natürlich gibt es auch dann Möglichkeiten zu verhandeln, wenn ein anderer Versicherer bei einer Flotte erhebliche Preiserhöhungen durchsetzen möchte, etwa über eine höhere Selbstbe- teiligung bei Kaskoschäden«, bestätigt Kroschinsky. »Wir achten aber ganz streng darauf, dass das Geschäft nach unseren Erfahrungswerten ertragreich werden kann«, sagt der Experte aus Düsseldorf.

Angebote vergleichen

Fordert die Versicherung höhere Preise, gilt es in erster Linie, Vergleichsangebote einzuholen. Problematisch wird dies für alle Kunden, die seit Jahren direkt bei einer Versicherung unter Vertrag stehen. Sie sollten überlegen, ob sie nicht zu einem Versicherungsmakler wechseln. Erstaunlicherweise verlassen sich noch immer viele Firmen in Deutschland auf Einfirmenvertreter, die ausschließlich für einen Anbieter tätig sind. Die Beratung durch einen Versicherungsmakler hat hingegen Vorteile. »Wir stehen im Lager unserer Kunden«, sagt der Jurist und Vorstandsvorsitzende des mittelständischen Maklerverbands BMVF Hans-Ludger Sandkühler. Vertreten würden die Kunden und nicht die Versicherungen. Gute Makler sollten auf einen repräsentativen Teil des Marktes zugreifen. Bezahlt werden sie übrigens über eine Provision, die die Assekuranz schon in den Versicherungsbeitrag einkalkuliert hat. Noch unabhängiger sind Versicherungsberater. Sie arbeiten nur gegen ein Honorar, das der Kunde zahlt

Prämien und Steuern sparen

Preiserhöhungen können Kunden mittlerweile nicht nur mit einer höheren Selbstbeteiligungbei Kaskoschäden abwehren. Eine solche Risikoübernahme bieten einige Assekuranzen auch für Haftpfl ichtschäden an, meist mit 5.000 Euro pro Schaden als untere Eigenbeteiligungsgrenze. Aber das Modell, das zu einer erheblichen Prämiensenkung führen kann, ist rechtlich nicht unproblematisch. Denn weniger Versicherungsprämie bedeutet auch weniger Versicherungssteuer. Und die liegt bei 19 Prozent. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer kann sie aber von den Firmen beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden.

Selbstbeteiligung in der Haftpflicht steuerrechtlich prüfen

Daher sollte eine Selbstbeteiligung in der Autohaftpflichtversicherung steuerrechtlich auf Herz und Nieren geprüft werden. Fuhrparkmanager brauchen in diesem Jahr einen langen Atem. So kommen lukrativeAngebote meist erst kurz vor »Torschluss«. Stichtag für eine reguläre Kündigung in der Autoversicherung ist wie im privaten Bereich der 30. November. »Wer länger verhandeln will, kann aber auch mit seinem derzeitigen Versicherer über die zeitweilige Aussetzungder Kündigungsfrist sprechen«, so Experte Winkler. Das sei am Markt durchaus üblich. Manchmal müssen aber auch Strukturveränderungen her.

So wechselte der Flottenchefvon Ericsson nach der Kündigung nicht nur die Versicherung. Er erhöhte gleichzeitig die Selbstbeteiligung auf 1.000 Euro, übernahm die Schadenregulierung, die bisher beim Leasinganbieter lag, wieder zurück in Eigenregie und installierte in allen Fahrzeugen einenPark piloten. Der Erfolg: Die Versicherungsprämie konnte um 30 Prozent gesenkt werden. Und die Flotte – die jetzt deutlich weniger Schäden aufweist – wird heute von den Versicherungen umworben.