Versicherung Firmenflotten Vertrag ruhen lassen, wenn Firmenwagen stehen

Foto: Thomas Küppers

Viele Firmenwagen stehen in der Corona-Krise still. Unternehmen können eine kostenfreie Ruheversicherung beantragen.

Arbeitet der Außendienst wegen der Corona-Krise im Home-Office, bleiben die Dienstwagen stehen. Leasingrate, Steuer, Versicherung laufen aber weiter. Unternehmen können dann zumindest Versicherungskosten sparen, indem sie eine kostenfreie Ruheversicherung beantragen. Die Unterbrechung kann bis zu 18 Monate dauern. Dabei verzichten die Versicherer sogar auf die offizielle Abmeldung und bieten die Ruheversicherung formlos an. Sie gilt ab dem Tag, an dem die Info eingeht. »Die Mitteilung sollte eine Liste mit den Kennzeichen und Fahrzeugidentifizierungs-Nummern enthalten«, empfiehlt HDI-Sprecher Andreas Ahrenbeck.

Die prämienfreie Ruheversicherung für gewerblichen Fahrzeugen bieten beispielsweise Axa, Ergo, Gothaer, HDI, Kravag, R+V, Versicherungskammer Bayern oder die Württembergische. Die Allianz verspricht ihren Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Corona-Krise individuelle Lösungen.

Ruhe-Police schützt trotzdem

Obwohl die Firmenwagen stehen, laufen die bis dato abgeschlossenen Versicherungen wie Haftpflicht, Umweltschaden- und Kaskoschutz weiter. So sind beispielsweise Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen Dritter versichert. Für die Teilkasko gilt sogar voller Schutz und das nicht genutzte Auto ist gegen Brand, Diebstahl, Hagel, Sturm und Überschwemmung abgesichert.

Wer trotzdem fährt, riskiert viel

Allerdings müssen die Firmenwagen in einem Einstellraum, also einer Sammelgarage oder auf einem umfriedeten Stellplatz parken. Und auch dort bleiben. »Wer sein Fahrzeug trotzdem einsetzt und einen Unfall verursacht, verstößt auch bei der Corona-Ruhepolice gegen die Pflicht aus seinem Versicherungsvertrag«, warnt der Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Marc Herzog von der Kanzlei Dr. Herzog Rechtsanwälte. Zwar würden Opfer in vollem Umfang entschädigt, weil ja die Haftpflichtversicherung auch in der Ruhepause weiterläuft. »Die Assekuranz darf aber bis zu 5.000 Euro Regress vom Versicherungsnehmer fordern.« Auf dem Kosten am eigenen Fahrzeug bleibe das Unternehme sogar ganz sitzen, denn die Vollkaskoversicherung für selbstverursachte Fahrschäden gilt in der Ruhephase nicht. »Eine solche Fahrt kann also richtig teuer werden«. Außerdem droht im Falle eines Unfalls auch Ärger mit den Behörden bekommen.

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Rückvergütung verhandeln

So gesehen, sind die Kfz-Versicherer in gewissen Umfang Gewinner der Corona-Krise. Denn natürlich werden die meisten Firmenwagen weiterhin gefahren. Aber eben sehr viel weniger, zum Einkaufen oder zum Arzt etwa. Die Versicherer müssen also ein sehr viel geringeres Risiko absichern. Jörg Rheinländer, Vorstand der HUK-Coburg, schätzt, dass sich das Verkehrsaufkommen in Deutschland allein im März um rund 30 Prozent reduziert hat. Deshalb gäbe es natürlich auch deutlich weniger Unfälle. Dabei sind viele Policen schon am Anfang des Jahres bezahlt worden. Daher sollten Flottenchefs bald mit ihrem Kfz-Versicherer über Rückvergütungen sprechen. Ein Gutes hat die Krise dann doch: Die Schadenquoten der Unternehmen dürften sich aufgrund der aktuellen Krise stark verbessern. Und das zahlt sich dann im nächsten Jahr aus.