Versicherung Nicht verboten: Barfuß am Steuer

Richtiges Schuhwerk am Steuer Foto: Spotpress

Besonders an heißen Tagen fahren viele Autofahrer(innen) ohne feste Schuhe. Doch riskiert man mit Flipflops, Sandalen oder barfuß seinen Versicherungsschutz?

Prinzipiell ist das Autofahren mit leichten Schuhen oder gar barfuß nicht verboten. Einige Richter leiten aus der Straßenverkehrsordnung, die jeden Autofahrer für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich macht, aber eine Vorschrift für festes Schuhwerk ab (§ 23 Absatz 1 StVO). Andere Gerichte, wie etwa die Oberlandesgerichte Bamberg und Celle, sehen jedoch darin keine feste Regel.

Unter Umständen kann einem Autofahrer nach einem Verkehrsunfall ein Bußgeld oder eine Mithaftung drohen, wenn der Unfall durch das Tragen bestimmter Schuhe verursacht wurde. Dieses muss jedoch vom Unfallgegner bewiesen werden, wie der Rechtsanwalt Sebastian Hermesdorf jetzt in der Badischen Zeitung nochmals klargestellt hat.


Berufskraftfahrer müssen Schuhe tragen

Versicherungstechnisch drohen Fahrern mit leichtem Schuhwerk keine Konsequenzen. Unabhängig davon, was man an den Füßen trägt, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers den Schaden zahlen. Auch die Vollkaskoversicherung lehnt in den seltensten Fällen eine Zahlung ab, da das Fahren mit bestimmten Schuhen nach derzeitiger Rechtsprechung keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Problematisch ist es dagegen, wenn Berufskraftfahrer ohne feste Schuhe am Steuer erwischt werden. Der Gesetzgeber schreibt für diese Berufsgruppe das Tragen geschlossenen Schuhwerks vor.

Obwohl geeignete Schuhe für das Fahren eines Autos nicht vorgeschrieben sind, sollte möglichst auf Flipflops, Sandalen oder Pantoletten während der Autofahrt verzichtet werden. Durch den schlechteren Halt kann sich der Schuh im Pedal verheddern oder abrutschen. Ratsam ist es daher, selbst im Hochsommer ein geschlossenes Schuhpaar im Auto zu haben und dieses vor Fahrantritt anzuziehen.