Versicherung Rechtsschutz für Flottenchefs

Rechtsschutz, Versicherung, Halterhaftung

Fuhrparkleiter tragen viel Verantwortung. Eine spezielle Rechtsschutzversicherung kann das Risiko der Halterhaftung deutlich verringern

Fuhrparkleiter tragen eine große Verantwortung und damit ein hohes Risiko. Sie gelten vor dem Gesetz als Fahrzeughalter und haften dafür, dass zum Beispiel Vorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten oder die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden. Fuhrparkchefs haften auch dann, wenn sie selbst keinen Fehler gemacht haben, sondern ein Dienstwagenfahrer des Unternehmens. Dazu muss es nicht zu einem Unfall kommen, eine Routinekontrolle der Polizei, bei der ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis erwischt wird, reicht aus, um ein Verfahren einzuleiten – und zwar nicht nur gegen den Fahrer, ermittelt wird auch gegen den verantwortlichen Fuhrparkleiter.  »Das Risiko, rechtlich in Anspruch genommen zu werden, besteht permanent«, sagt Christian Krumrey, Rechtsanwalt. Verstöße werden immer strenger geahndet, Schlupflöcher im Gesetz geschlossen und die Strafen fallen fast jedes Jahr drakonischer aus. So drohen Geschäftsführern oder Fuhrparkmanagern immer häufiger strafrechtliche Konsequenzen, etwa hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen.

Für kleine Flotten lohnt sich die Versicherung nicht

Doch lohnt sich eine eigene Versicherung? »Insgesamt ist das Risiko für Unternehmer und Fuhrparkmanager erheblich gestiegen, in teure Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden«, erklärt Krumrey. Allerdings sollten die Kosten im Verhältnis zur Fuhrparkgröße stehen. »Bei ganz kleinen Flotten lohnt sich die Versicherung vermutlich nicht«, sagt der Experte. Hier gilt: je größer der Fuhrpark, umso größer die Risiken. Neben Fuhrparkverantwortlichen können sich in der Regel auch Fuhrparkunternehmen als juristische Person, einschließlich aller nicht rechtlich selbstständigen Niederlassungen im In- und Ausland, versichern. Die Kosten für die Versicherungsprämie richten sich nach der Anzahl der Fahrzeuge.Wer sich schließlich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass alle verkehrsrechtlichen und verkehrswirtschaftlichen Vergehen abgedeckt sind – auch wenn dem Mitarbeiter vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird. Selbstverständlich gehören die Kosten für einen angemessenen Rechtsbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren mit in den Leistungsumfang. Im Idealfall sollte die Versicherung eine Abrechnung über Stundenverrechnungssätze einschließen. Zusätzlich gehören auch die Kosten für die oftmals teuren Sachverständigengutachten mit in den Versicherungsschutz. Das gilt auch für Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsmaßnahmen. Von Vorteil ist es darüber hinaus, wenn arbeitsrechtliche Streitigkeiten und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen abgesichert sind. So übernimmt etwa die Roland-Versicherung die Kosten bis zu 500.000 Euro.