Versicherung Tarife mit Werkstattbindung

Versicherung, Werkstattbindung Foto: Fotolia

Tarife mit Werkstattbindung stehen hoch im Kurs. Allerdings gibt es einiges zu beachten

Der Versicherungsmarkt scheint im Umbruch. Die Prämien steigen und die Versicherer schauen mittlerweile genau hin, unter welchen Bedingungen sie Fuhrparks unter Vertrag nehmen. So bieten die Versicherer immer häufiger Kaskoversicherungen mit Werkstattbindung an. Doch was versteht man darunter? »Entschließt sich das Unternehmen für einen Vertrag mit Werkstattbindung, dürfen die Dienstwagen ausschließlich in den angebundenen Werkstätten repariert werden«, erklärt Rechtsanwalt Christian Krumrey, Geschäftsführer von Fleet Advokat.

Das heißt, im Falle eines selbstverursachten Schadens wird das Auto nicht in die nächstgelegene Werkstatt abgeschleppt, sondern in eine, die zum Netzwerk der Versicherung oder Leasinggesellschaft gehört. Die Vorteile liegen auf der Hand: In der Regel sind die Werkstätten durch Gutachter zertifiziert und erfüllen definierte Standards. Außerdem können die Versicherer mit fest vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalen rechnen. Das hilft, die Kosten niedrig zu halten und wirkt sich entsprechend positiv auf die Schadensquote aus.»Doch was eigentlich die Kosten senken sollte, könnte sich ins Gegenteil wandeln«, warnt Krumrey. Teilweise sehr niedrig angesetzte Stundensätze bergen die Gefahr, dassWerkstätten nicht die geforderte Qualität erbringen. »Dann kann es vorkommen, dass die Leasingnehmer bei der Rückgabe die Sparmaßnahmen in Form von Nachforderungen begleichen müssen«, erklärt Krumrey.

Qualitätsstandard der Werkstatt prüfen

Dazu der Tipp des Experten: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die Qualitätstandards der Werkstätten. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass das Netzwerk flächendeckend zur Verfügung steht. »Sonst kann es vorkommen, dass durch weite Wege extrem hohe Abschleppkosten entstehen. Die tauchen versteckt in der Rechnung wieder auf. Wer auf der sicheren Seite sein will, kann von Zeit zu Zeit Stichproben machen. Dazu muss der Fuhrparkleiter die jeweiligen Schadenvorgänge von der Versicherung anfordern und überprüfen oder dies von einem neutralen Experten durchführen lassen.

Leasinggesellschaft kann Werkstatt vorschreiben

»Grundsätzlich ist die Leasinggesellschaft Eigentümer des Autos. Sie kann dem Kunden in jedem Fall vorschrieben, welche Werkstatt er nehmen muss«, erklärt Rechtsanwalt Joachim Otting, Inhaber von Rechtundraeder. Das Problem liegt darin, dass die Hersteller ihre Garantie davon abhängig machen, dass Wartung, Inspektion und Reparaturin Markenwerkstätten stattfindet. Diese Einstellung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil (Az.: VIII ZR 187/06) bestätigt. Das bedeutet für Flottenbetreiber, dass im Fall einer Werkstattbindung – die keine Markenwerkstätten vorsieht – die Herstellergarantie verfallen kann. Aber keine Panik, die Gewährleistung bleibt dem Fuhrparkbetreiber erhalten. »Im Bereich der relativ neuen Fahrzeuge gibt es faktisch keinen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung«, erklärt Otting.