Versicherungsschutz Teilkasko haftet für Hochwasserschäden

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Wer sein Fahrzeug nur mit Teilkasko versichert hat, kann bei Überschwemmungsschäden zunächst aufatmen. Die Versicherung deckt unmittelbare Schäden ab.

Dabei gelten nicht nur überflutete Straßen als Überschwemmung. Nach Angaben des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) trifft dies auch für stehendes Wasser in Tunnels oder Straßenunterführungen zu. Steht an einer solchen Stelle ein geparktes Fahrzeug und wird von eindringendem Wasser beschädigt, haftet die Teilkasko. Das gilt auch, wenn starke Regenfälle Geröll von Hängen reißen und dieses ein Fahrzeug beschädigt.

Anders verhält es sich mit Wasserschlagschäden. Wird ein Motor gestartet, in den Wasser eingelaufen ist, kann es zu einem kapitalen Motorschaden kommen. Wasser lässt sich nicht komprimieren und gibt den Druck daher direkt an die Pleuelstangen weiter, die dadurch verbiegen können. Dies gilt als Unfall und ist damit ein Fall für die Vollkasko.

Ganz ohne Kaskoschutz steht da, wer grob fahrlässig handelt, also sehenden Auges durch einen überfluteten Straßenabschnitt fährt. Ebenso fahrlässig sei es laut ADAC, das Auto trotz Warnung nicht rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.