Vorfahrt Wenn Raser auf Vorfahrtnehmer trifft

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Ein typisches Unfall-Szenario, über das häufig gestritten wird: Autofahrer A nimmt Autofahrer B die Vorfahrt, aber B war viel zu schnell unterwegs. Wer hat jetzt Schuld?

Wer einem anderen die Vorfahrt nimmt, ist üblicherweise schuld an dem darauffolgenden Unfall. War der andere viel zu schnell unterwegs, kann die Haftungsverteilung anders aussehen. In diesem typischen Unfall-Szenario hatte das Oberlandesgericht Hamm eine Entscheidung zu treffen.

Hier klagte die Krankenkasse eines Motorradfahrers, der schwer verletzt worden war, als ihm ein Pkw die Vorfahrt genommen hatte. Allerdings war der Biker auch mit mehr als dem doppelten der erlaubten Geschwindigkeit (121 km/h statt 50 km/h) unterwegs gewesen. Das zuvor angerufene Landgericht hatte die Klage abgewiesen, weil das überwiegende Verschulden des Motorradfahrers eine Verantwortung des Pkw-Fahrers ausschließe.

Das OLG Hamm sah den Fall etwas anders: Auch auf Seiten des Pkw-Fahrers liege ein schuldhaftes Verhalten vor. Beim Beginn seines Abbiegevorgangs sei das mit eingeschaltetem Licht nahende Motorrad für den Autofahrer zu sehen gewesen. Wenn er es – so wie er aussagte – erst sah, als er schon dabei war, abzubiegen, habe er den Verkehr nicht ausreichend beobachtet. Er hätte die erhebliche Geschwindigkeit des Bikes erkennen können und dann warten müssen. Er habe keinesfalls so langsam abbiegen dürfen, wie er es tat, sondern – wenn überhaupt – zügig fahren müssen. In beiden Fällen – beim Warten und zügigen Abbiegen – wäre der Unfall nach Angaben eines Sachverständigen vermeidbar gewesen. Deshalb entschied das OLG, dass der Pkw-Fahrer zu 30 Prozent haften müsse, der Motorradfahrer zu 70 Prozent.