Vorfahrtsregeln Blinken ist keine Garantie

Foto: Audi

Blinkt ein Fahrzeug, so dürfen sich andere Verkehrsteilnehmer nicht darauf verlassen, dass der Autofahrer auch in die Richtung fährt, in die er geblinkt hat.

Das Oberlandesgericht Dresden sprach einem Autofahrer den Großteil der Schuld an einem Unfall zu, weil er mit dem Fehler des anderen rechnen musste. Die beiden Autos waren auf einer Kreuzung zusammen gestoßen. Der Linksabbieger hatte angenommen, dass der Entgegenkommende nach rechts abbiegt, weil er den rechten Blinker gesetzt hatte. Er fuhr aber geradeaus, der Linksabbieger rammte das Auto.

Nach Meinung der Richter hätte der Wartepflichtige das Blinken nicht als Garantie sehen dürfen, dass der Vorfahrtsberechtigte tatsächlich abbiegt. Der Vorfahrtsverstoß des Linksabbiegers wiege schwerer als das missverständliche Blinken des anderen, weswegen Ersterer 70 Prozent des Unfallschadens übernehmen müsse. "Wartepflichtige müssen besonders vorausschauend agieren und mit Fehlern anderer rechnen", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. (AZ: 7 U 1501/13)