Warnblinker Nur im Notfall einsetzen

Foto: Audi

Kurz den Firmenwagen in zweiter Reihe parken, Warnblinker einschalten und Zigaretten holen? Besser nicht, denn das kann teuer werden.

Das Warnblinklicht darf nur in seltenen Ausnahmefällen genutzt werden, wie die Straßenverkehrsordnung festlegt. Also wenn andere Autofahrer gefährdet werden oder um vor Gefahren zu warnen. Darauf weist die Deutsche Anwaltsauskunft hin. Letzteres ist beispielsweise dann der Fall, wenn man sich einem Stau auf der Autobahn nähert oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen. Darüber hinaus müssen beide Fahrzeuge das Warnblinklicht anschalten, wenn ein Auto ein anderes Auto abschleppt.