Waschstraße Keine Glatteiswarnung nötig

Foto: Thomas Küppers

Ausgerutscht auf Glatteis vor der Waschstraße? Selbst Schuld. Eine gewisse Eigenverantwortung darf man einem Erwachsenen zutrauen, befindet ein Gericht.

Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt gefriert verschüttetes Wasser schnell. Diese selbstverständlich erscheinende Erkenntnis musste das Oberlandesgericht Hamm nun klar stellen. Eine Pkw-Fahrerin hatte geklagt, weil sie an einem Wintertag auf Blitzeis an einer Selbstbedienungs-Waschbox ausgerutscht war.

Die verletzte Autofahrerin verlangte Schadenersatz vom Betreiber der Waschbox, das OLG Hamm konnte aber keine Verletzung der Verkehrssicherheitspflichten erkennen. Die Sicherungsplichten gingen nicht so weit, dass der Betreiber bei fortlaufender Nutzung des Waschplatzes und winterlichen Temperaturen während oder nach jeder SB-Wäsche Maßnahmen treffen müsse, um Blitzeis durch überfrierendes Waschwasser zu verhindern, heißt es in einer Mitteilung.

Man müsse wissen, dass bei SB-Wäschen Wasser verspritze und, dass es bei niedrigen Temperaturen gefrieren könnte. Die Gefahr liege auf der Hand, urteilte das Gericht, der Betreiber hätte die Kunden auf diese Umstände nicht extra hinweisen müssen. (Az. 9 U 171/14)