Waschstraße Wenn der Wagen in der Waschstraße steckt

Waschstraße

Bei einem „Auffahrunfall“ in einer automatisierten Waschstraße haftet der Betreiber. Selbst dann, wenn der Fehler eines Kunden die Ursache für die Kollision war.

Eine automatische Waschanlage muss sich sofort abschalten, wenn ein Fahrzeug steckenbleibt. Tut sie das nicht, haftet der Betreiber laut einem Urteil des Landgerichts Paderborn für Schäden an den Autos seiner Kunden.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer in einer automatischen Waschstraße stark gebremst. Das folgende Auto wurde daraufhin vom Förderband auf das stehende Fahrzeug aufgeschoben. Die Fahrerin des zweiten Wagens verlangte Schadenersatz vom Betreiber der Anlage.

Zu Recht, wie das Landgericht urteilte. Auch wenn der Fahrer des ersten Wagens sich nicht richtig verhalten hat, fällt die Schadensursache in den Verantwortungsbereich des Betreibers. Dieser müsse sicherstellen, dass ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht zur Gefahr für nachfolgende Autos werde, zitiert die DAS Rechtsschutzversicherung aus dem Urteil. Die sofortige Abschaltung der Anlage müsse entweder durch technische Mittel wie Sensoren und Lichtschranken oder durch eine Kameraüberwachung und Personal sichergestellt werden (Az.: 5 S 65/14).