Wechselkennzeichen Rund 100 Euro werden fällig

Wechselkennzeichen Foto: Archiv

Gut 100 Euro müssen Autofahrer ausgeben, wenn sie sich für das neue Wechselkennzeichen entscheiden.

Davon entfallen rund 65 Euro auf die Zulassungsgebühr und etwa 40 Euro auf das Kennzeichen selbst, wie der ADAC in München mitteilte. Ab Juli können Autobesitzer in Deutschland das neue Wechselkennzeichen an zwei Fahrzeugen nutzen. Es darf dabei immer nur an einem der beiden Fahrzeuge geführt werden. Beantragen lässt es sich bei den örtlichen Behörden.

Die gängigsten Wechselkombinationen dürften laut ADAC sein: Pkw-Pkw, Pkw-Oldtimer, Pkw-Wohnmobil sowie Motorrad-Motorrad. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem Nebenkennzeichen, das jeweils am Fahrzeug bleibt, während das Hauptnummernschild nach Bedarf hin- und hergewechselt werden kann. Dabei ist die Nutzung des Wechselkennzeichens nicht wie beim Saisonkennzeichen an einen bestimmten Zeitraum gebunden.

Der Staat verlangt für beide Fahrzeuge den vollen Steuersatz. Ob das Wechselkennzeichen dem Halter finanzielle Vorteile bringt, ist nach Experteneinschätzung deshalb umstritten. Zwar haben mehrere Versicherungen günstigere Konditionen angekündigt - die ADAC-Autoversicherung zum Beispiel spezielle Tarife mit bis zu 40 Prozent Rabatt. Doch raten Experten wie Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dazu, die Preise kritisch zu vergleichen. Dies gelte vor allem, wenn das Wechselkennzeichen eine Alternative für das Saisonkennzeichen sein soll.

Vergessen Halter das Wechseln des Kennzeichens, kann es schnell teuer werden. Wer ohne vollständiges Wechselkennzeichen unterwegs ist, dem droht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro. 40 Euro muss unter Umständen zahlen, wer auf öffentlichen Straßen parkt. Auch der Versicherungsschutz kann in solchen Fällen gefährdet sein.