Wechselkennzeichen Wer darf mit wem abwechseln?

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Der Termin für die Einführung der Wechselkennzeichen steht fest. Ab Juli 2012 können zwei Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild zugelassen werden. Die Regelung soll unter anderem die Anschaffung von Elektroautos für Kurzstrecken vereinfachen. Allerdings kann immer nur eines der beiden Fahrzeuge gefahren werden.

Voraussetzung für die Erteilung eines Wechselkennzeichens ist, dass es sich um zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse handelt. In die Klasse M1 fallen Pkw (auch Oldtimer) und Wohnmobile. Die Klasse L bilden Motorräder, Leichtkrafträder sowie Quads und Trikes. In der Klasse 01 finden sich Anhänger. Die paarweise ausgegebenen Wechselkennzeichen bestehen aus drei Einzelteilen – zwei fest an den Fahrzeugen montierten und einem abnehmbaren. Letzterer wird an dem Fahrzeug angeklickt, das gerade bewegt wird.

Die Halter können laut ADAC künftig Rabatte bei der Kfz-Versicherung erwarten. Einige Assekuranzen haben bereits entsprechende Konditionen angekündigt. Für die Kfz-Steuer ergibt sich anders als ursprünglich geplant jedoch keine Erleichterung – sie muss für beide Fahrzeuge voll gezahlt werden. In Österreich und der Schweiz hingegen muss nur für das Fahrzeug mit der höheren Typklasse der Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer entrichtet werden.