Wertminderungsgutachten Nicht auf Geld verzichten

Wertminderung, Unfall, Reparaturkosten Foto: Joachim Mottl

Nur ein unfallfreier Gebrauchtwagen ist ein guter Gebrauchtwagen. Nun lässt sich bei Firmenwagen der eine oder andere Schaden nicht gänzlich vermeiden. Aber je mehr repariert werden muss, desto niedriger fällt der Restwert aus. Bei unverschuldeten Unfallschäden sollten Fuhrparkleiter daher darauf achten, sich von der gegnerischen Versicherung nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Wertminderung erstatten zu lassen. Wie hoch diese ausfällt, stellt ein Sachverständiger fest. In dessen Beurteilung fließen neben Alter und Laufleistung Faktoren wie Fahrzeugtyp oder Pflegezustand und natürlich die Schadensart mit ein. Wichtig zu wissen: Die Gerichte entscheiden in Streitfällen nach regional unterschiedlichen Berechnungsmodellen. Was erfahrene Gutachter aber in der Regel im Vorfeld berücksichtigen.