Wiederholungstäter Auch Kleinvieh macht Mist

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Auch kleine Verkehrssünden können zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen. Wenn sie denn gehäuft vorkommen.

Wer ständig gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Selbst, wenn es sich jeweils um lässliche Verkehrssünden handelt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm nun mit einem Urteil bekräftigt.

In dem verhandelten Fall hatte ein 29-Jähriger in weniger als drei Jahren fünfmal gegen Verkehrsregeln verstoßen. Unter anderem Verstieß er gegen das Handyverbot am Steuer und übertrat leicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Bei dem letzten Vorfall ordnete ein Amtsgericht ein einmonatiges Fahrverbot an.

Die anschließende Beschwerde des Mannes verwarf das Oberlandesgericht als unbegründet. Die beharrliche Pflichtverletzung lasse erkennen, dass es dem Autofahrer hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr an der erforderlichen Rechtstreue fehle. Zudem wiesen die begangenen kleineren Verstöße durchaus aus Gefährdungspotential auf, was das Gericht als weiteren Beleg für mangelnde Einsicht wertete. (Az.: 1 RBs 138/15)