Wildwechsel Augen zu und durch?

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Manche Reflexe lassen sich nur schwer übergehen. Den, ein Tier nicht zu überfahren beispielsweise. Doch zumindest aus versicherungsrechtlicher Sicht wäre es manchmal besser, das Lenkrad nicht herumzureißen.

Denn landet man deswegen im Graben oder gar im Gegenverkehr, kann sich die Versicherung querstellen. Einerseits schützen viele Tarife nicht bei allen Wildschäden, zum anderen untersucht der Versicherer, ob ein Ausweichmanöver die richtige Reaktion war, bei einem Fuchs oder einem Igel etwa. Bei Kleinwild wird der Versicherer regelmäßig mit Nein antworten, da eine Kollision nur geringe Schäden verursacht hätte. Der Versicherte hat bei der Kostenübernahme schlechte Karten. Problematisch beim Ausweichen ist zudem, die Existenz des Tieres nachzuweisen. Da naturgemäß keine Tierspuren am Fahrzeug zu finden sein werden, können sich Betroffene in der Regel nur auf Zeugenaussagen stützen.

Zusammenstöße mit Tieren sind in der Teilkasko versichert. Allerdings gibt es Leistungsunterschiede. Während einige Policen für Unfälle mit Tieren aller Art aufkommen, decken andere lediglich Schäden durch Haarwild, warnt das Versicherungsportal toptarif.de. Darunter versteht der Gesetzgeber neben Rehen, Hirschen und Wildschweinen auch Hasen und Wildkaninchen, Murmeltiere, Marder, Elche, Luchse und Füchse. Selbst Seehunde und Fischotter stehen auf der Liste. Wildtiere, wohlgemerkt. Haustiere sind in den "Haarwild-Policen" ebenfalls ausgeschlossen.