Unfall im Winter Haftpflicht zahlt immer

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Auch wenn es eine richtige Winterreifenpflicht in Deutschland nicht gibt, sollten in der kalten Jahreszeit die richtigen Reifen ans Flottenfahrzeug. Dann ist man auch in Sachen Versicherung auf der sicheren Seite.

Bei falscher Bereifung im Winter droht ein Bußgeld. Zudem kann es bei einem Unfall zu Ärger mit der Kfz-Versicherung kommen. Das betrifft aber nur die Schäden am eigenen Firmenwagen, wie der Versicherungsverband GDV betont.

Die Haftpflichtversicherung zahlt in jedem Fall den Schaden des Unfallopfers, auch bei einem Crash mit Sommerreifen auf schneeglatter Straße. Die Vollkaskoversicherung hingegen kann ihrem Kunden die Zahlungen kürzen, wenn die Unfallursache auf
falsche Reifen zurückzuführen ist und durch eine den Witterungsverhältnissen angepasste hätte verhindert werden können. Die Höhe der Kürzung hängt vom Einzelfall ab.

Aber auch ohne Zusammenstoß kann es teuer werden. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- oder Reifglätte müssen am Fahrzeug geeignete Reifen montiert sein, andernfalls drohen bei einer Kontrolle ein Bußgeld von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. Als geeignet gelten sowohl Winterreifen als auch Ganzjahresreifen. Letztere sind vor allem für Wenigfahrer in eher schneearmen Regionen zu empfehlen. Egal aber, ob Winter- oder Ganzjahresreifen: Zwischen Oktober und Ostern sollten geeignete Pneus die Sommerware ersetzen.