Bei Gelb darf man Gas geben und rechts nie überholen? Von wegen: Wir nennen zehn typische Irrtümer im Straßenverkeh
Risiko Autobahn
Natürlich ist schnelles Fahren gefährlicher als langsames Dahinrollen. Doch der Tod lauert auf der Landstraße. Mehr als die Hälfte der Verkehrsopfer lässt dort ihr Leben, während auf den Autobahnen nur 11,7 Prozent aller Getöteten gezählt wurden.
Rasen ist Unfallursache Nummer eins
Die meisten Verkehrsteilnehmer werden beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren sowie beim Ein- und Ausfahren verletzt. Danach folgen Missachtung der Vorfahrt und zu geringer Abstand – noch vor Raserei und Alkohol.
Rechts darf man nicht überholen
Auf mehrspurigen Straßen innerhalb von Ortschaften darf man sehr wohl rechts schneller fahren als links. Gleiches gilt im zäh fließenden Verkehr auf der Autobahn sowie beim Einfädeln auf dem Beschleunigungsstreifen.
Wer auffährt, hat Schuld
Nicht unbedingt, obwohl er ja zu wenig Abstand gehalten hat. Bremst der Vorausfahrende aber grundlos oder legt gar unvermittelt den Rückwärtsgang ein, hat er schlechte Karten. Dann muss er nachweisen, dass ihn keine Schuld trifft.
Gelb geht noch
Eine gelbe Ampel sehen Autofahrer gern als Signal zum Gasgeben. Tatsächlich heißt es aber: Anhalten! Aber keine Regel ohne Ausnahme: Klebt der Hintermann an der Stoßstange, wäre eine Vollbremsung gefährlich. Andererseits: besser ein Auffahrunfall als ein Crash auf der Kreuzung.
Zettel hinterm Scheibenwischer genügt
Beim Ausparken einen Kratzer in das andere Auto gefahren? Schnell einen Zettel mit Telefonnummer oder Namen zu hinterlassen und dann weiterzufahren, ist nicht erlaubt, sondern gilt als Fahrerflucht. Juristen raten, 30 Minuten zu warten und dann die Polizei zu informieren.
Tempo 60 ist Pflicht auf Autobahnen
Auch ohne Stau kann es angezeigt sein, sehr langsam zu fahren. Etwa bei Schnee, Starkregen oder im Nebel. Richtig ist allein, dass auf die Autobahn nur Fahrzeuge dürfen, die schneller als 60 km/h fahren können.
Radler müssen auf den Radweg
Dürfen Autofahrer Radler von der Straße scheuchen? Nein. Solange kein entsprechendes Schild – weißes Fahrrad auf blauem Untergrund – auf einen Radweg hinweist, dürfen Radler aussuchen, wo sie fahren.

Der Schnellste bekommt die Parklücke
Parkmöglichkeit entdeckt, Rückwärtsgang rein – und zack: quetscht sich doch ein anderes Auto vorwärts ins Loch. Pech gehabt? Falsch. Wer die Lücke zuerst erreicht, darf vorbeifahren und ganz gemütlich einparken. Der Wegschnapper riskiert hingegen ein Bußgeld.
Alkohol am Steuer ist verboten
Diese strikte Regelung gilt allein für Fahranfänger in der Probezeit. Für alle anderen Fahrer sind 0,5 Promille das Maß der Dinge. Trotzdem sollte man sich das Gläschen Wein zum Mittagessen verkneifen, denn schon ab 0,3 Promille kann man bei einem Unfall eine Mitschuld kassieren.