16 statt 19 Prozent Mehrwertsteuer Was Fuhrparkbetreiber wissen müssen

Daten, Lupe, Zahlen, Rechnung Foto: Fotolia/Eisenhans

Am 1. Juli wird die Mehrwertsteuer gesenkt. Das hat auch Auswirkungen auf Rechnungen, die ans Flottenmanagement gehen.

Bund und Wirtschaft erhoffen sich viel vom Corona-Konjunkturprogramm. Besonders der gesenkte Mehrwertsteuersatz soll einen Aufschwung bringen. Übrigens sinkt der Satz nicht nur von 19 auf 16 Prozent, auch die ermäßigte Mehrwertsteuer wird nochmals reduziert - von sieben auf fünf Prozent. Die Steuerexperten von Ecovis beantworten die wichtigsten Fragen.

Lohnt es sich, Autos erst in der zweiten Jahreshälfte 2020 anzuschaffen?

Für Flottenbetreiber ist die Mehrwert- beziehungsweise Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Interessanter wird eher die Frage, inwieweit die Hersteller die Steuersenkung an die Endkunden weitergeben. Viele Hersteller haben das so bereits angekündigt. Dann müssten die Nettopreise gleich bleiben - und es macht keinen Unterschied, ob das Unternehmen seine Firmenwagen noch vor dem 1. Juli ordert.Allerdings sollten Unternehmen darauf achten, dass der richtige Mehrwertsteuersatz in der Rechnung steht.

Wie ist das mit Dauerzahlungen wie Leasingverträgen? Oder wenn Privatkunden ein Auto leasen?

Handelt es sich um Dauerleistungen, zum Beispiel um Leasingverträge, bei denen ein monatlicher Leistungs- oder Zahlungszeitraum vereinbart wurde und somit Teilleistungen vorliegen, sind diese erbrachten Leistungen bis zum 30. Juni mit dem alten Steuersatz von 19 oder sieben Prozent abzurechnen. Und für alle Teilleistungen, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 ausgeführt werden, gilt der Steuersatz von 16 oder fünf Prozent. Leasingverträge sind für den Übergangszeitraum der Steuersatzsenkung entsprechend zu ändern.

Was passiert, wenn Mitarbeiter über den Stichtag hinaus auf Geschäftsreise sind und im gleichen Hotel wohnen? Bekommen Sie dann zwei Rechnungen? Und wird es dann ab Juli rein rechnerisch günstiger?

Der Gast bekommt grundsätzlich nur eine Rechnung. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz würde hierbei auch bei Übernachtungsbeginn vor dem 1. Juli 2020 angewendet, wenn der Aufenthalt nach dem 30. Juni 2020 endet. Beispiel: Ein Monteur mietet ein Hotelzimmer vom 28. Juni 2020 bis zum 3. Juli 2020. Da der Aufenthalt im Juli 2020 endet, greift der ermäßigte Umsatzsteuersatz von fünf Prozent.