Airlines in der Pflicht Fluggastrechte sind stark

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Auch wenn während eines Generalstreiks nichts mehr geht, bleiben die Rechte von Flugpassagieren davon unberührt. Die Fluggesellschaften bleiben in der Pflicht.

Streiks haben keine Auswirkungen auf die Rechte von Flugpassagieren. Darauf weist das Fluggastportal Fairplane hin. Werden zum Beispiel durch einen Generalstreik wie jetzt in Frankreich Flüge annulliert, muss die Airline ihren Kunden eine Ersatzbeförderung anbieten. Diese kann auch mittels Bussen oder der Bahn erfolgen. Lehnt der Kunde diese Option ab, kann er sich seine Ticketkosten erstatten lassen.

Scheitert bei einer Zwischenlandung aufgrund von Streiks die Weiterreise, stehen Reisenden eine schnelle Beförderung zu ihrem Abflugsort sowie die Rückerstattung der Ticketkosten zu. Außerdem haben Passagiere bei Verspätung Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluggesellschaft. Diese müssen bei Flugstrecken bis 1.500 Kilometer ab einer zweistündigen Verzögerung erfolgen, bei längeren Flugstrecken darf sich die Airline etwas mehr Zeit lassen und muss erst ab drei oder vier Stunden tätig werden. Falls eine Airline ihren Pflichten nicht nachkommt, sollten Passagiere Kaufbelege für Getränke, Speisen oder eine Hotelübernachtung aufheben und sich die Kosten später erstatten lassen.