Alkohol/Drogen

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Wer sich mit einem Blutalkoholwert von unter 0,5 Promille ans Steuer setzt, macht sich nicht grundsätzlich strafbar. Fahren unter Drogeneinfluss bestraft der Gesetzgeber sofort.

Ab 0,5 Promille sieht der Bußkatalog eine Geldstrafe von 500 Euro vor, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot. Autofahrern, die schon in der Vergangenheit alkoholisiert am Steuer erwischt wurden, drohen deutlich schärfere Sanktionen. Ab 1,1 Promille gilt das Vergehen als Straftat und der Fahrer riskiert eine Geldstrafe und gegebenenfalls sogar den Freiheitsentzug. Für das Fahren unter Drogeneinfluss sieht der Gesetzgeber bei Ersttätern eine Strafe von 500 Euro, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot vor. Ist man den Behörden bereits mit entsprechenden Vergehen aufgefallen, steigert sich das Strafmaß. Erwischt einen die Polizei nach dem Konsum harter Drogen am Steuer, droht ein Führerscheinentzug.