Alkohol oder Drogen am Steuer betreffen nicht nur den Fahrer. Fuhrparkmanagement und Vorgesetzte müssen früh reagieren und sollten die Suchtprävention ernst nehmen.
Versemmelt ein Kollege häufiger Termine und kommt montags nicht in Gang? Spätestens wenn Kunden sich über eine Alkoholfahne beschweren oder wenn auf einem Schreibtisch sichtbar Jointkrümel rumliegen, sollten Flottenmanager und Vorgesetzte aktiv werden und das Gespräch suchen. Denn fahren Mitarbeitende alkoholisiert mit dem Firmenwagen, gefährden sie nicht nur sich und andere. Wenn die Geschäftsführung von den Problemen des Kollegen weiß, kann auch sie belangt werden.
Stichwort Halterhaftung. Sie nimmt den Halter zunächst in die Verantwortung, ohne dass ein Verschulden eine Rolle spielt. Juristisch wird der Halter des Fahrzeugs allein mit der Schadenshaftung belastet, weil er über das Fahrzeug die Verfügungsgewalt hat und weil er darüber entscheidet, wann es von wem gefahren wird.
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