Alkohol Warme Motorhaube und Promille rechtfertigen MPU

Foto: HUK Coburg

Um wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein zu verlieren, muss man nicht unbedingt während einer Fahrt alkoholisiert von der Polizei erwischt worden sein.

Als ein Autofahrer betrunken mit dem Auto nach Hause kam, alarmierte sein Nachbar die Polizei. Die Beamten stellten einen Promillewert von 2,56 fest und bemerkten, dass die Motorhaube seines Wagens noch warm war. Gegen die angeordnete MPU wegen Verdachts auf Alkohol am Steuer wehrte sich der Mann, auch mit der Begründung, dass er bislang ohne jegliche Beanstandungen gefahren sei. Allerdings ohne Erfolg. Das Gericht befand: Der hohe Wert könne auf ein Alkoholproblem hindeuten. Das alleine rechtfertigt die MPU-Anordnung (OVG Nordrhein-Westfalen, Az.: 16 B 358/14)