Alkoholkontrolle Vorgaben fürs Messprozedere

Polizei, Kelle Foto: Volker Hammermeister

Bei einem Atemalkoholtest müssen Kontrollzeiten eingehalten werden, sonst ist die Messung ungültig.

Anhalten, blasen lassen und dann abkassieren? So einfach darf es sich die Polizei bei einer Alkoholkontrolle nicht machen. Der Deutsche Anwaltverein informiert, dass sich die Beamten vielmehr exakt an die Bedienungsanleitung ihres Messgeräts halten müssen.

Das AG Riesa sprach eben erst einen Autofahrer frei. Ihm wurde vorgeworfen, eine Atemalkoholkonzentration von 0,46 mg/l Atemluft gehabt zu haben. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldstrafe geahndet. Gegen den Bußgeldbescheid wehrte er sich. Denn unmittelbar vor der Messung mit dem Atemalkoholtestgerät habe er ein Glas Wasser getrunken. In der Gebrauchsanleitung stehe jedoch, dass neben einer 20-minütigen Wartezeit zwischen Trinkende und Atemalkoholtest auch vor Abgabe der Atemprobe eine 10-minütige Kontrollzeit eingehalten werden müsse. In dieser Zeit sei jede Aufnahme von Speisen und Getränken unzulässig. Da diese Wartezeit nicht eingehalten worden sei, könne die Messung nicht verwertet werden., der