Alkoholtester im Auto Mehr Sicherheit durch Kontrolle

Sicherheitstechnik, Alkoholtest Foto: Michael Kern

Müssen Autofahrer künftig pusten, bevor sie losfahren? Verkehrsexperten zweifeln am Sinn einer Alkohol-Wegfahrsperre.

Viele Faktoren beeinflussen die Sicherheit im Straßenverkehr. Einer davon ist der Mensch. Und der macht leider immer wieder Fehler. Wie, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen. Nun sollen Alkohol-Wegfahrsperren betrunkene Fahrer stoppen – noch bevor sie Unheil anrichten. Für Fahrzeuge mit hohem Risikopotenzial ist es sogar vorgesehen, das sogenannte Alkolock zur Pflicht zu machen. Mit Alkolocks soll der Gesetzgeber zudem Autofahrern, die bereits mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, eine neue Chance zur Resozialisierung geben. Das hat der 57. Verkehrsgerichtstag in Goslar beschlossen. Andere europäische Länder wie Frankreich und die Niederlande setzen Alkolocks bereits ein. Gut möglich, dass sie nun auch in Deutschland eingeführt werden. Empfehlungen der Expertenrunde in Goslar wurden in der Vergangenheit vielfach vom Gesetzgeber übernommen.

Alkoholtester entblößt Trunkenheitsfahrer

Der Vorschlag des Verkehrsgerichtstags: ein Modellversuch für Ersttäter, die nicht mehr als 1,59 Promille intus hatten. "Straffällig können schon Fahrer werden, die mit relativer Fahruntüchtigkeit, also mit 0,3 Promille und Ausfallerscheinungen wie schwankender Fahrweise oder lallender Aussprache, erwischt ­werden", erläutert Marc Herzog, Fachanwalt für ­Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht. Gefährdet der Fahrer dabei den Verkehr, ist er seinen Führerschein bereits los. Es folgen zudem ein Strafverfahren, Punkte in Flensburg und eine Sperrfrist für die Neubeantragung des Führerscheins. Je nach Schwere der Tat gilt die Sperre sechs Monate bis fünf Jahre. Mit dem Alkolock-Programm sollen Fahrer ihre Sperrfrist verkürzen können.

Brisant wird es, wenn der Fahrer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist oder gar auf dem Dienstweg betrunken unterwegs war. Nach nur einer Alkoholfahrt muss er mit einer Kündigung rechnen. Ein Alkolock-Programm könnte Unternehmen vor diesem drastischen Schritt bewahren. Autos mit einer Alkohol-Wegfahrsperre dürfte der Betroffene dann ausnahmsweise bewegen. Sobald der Fahrer die ­Zündung einschaltet, muss er in das Handgerät ­pusten. Nur wenn die Atemluft frei von Alkohol ist, springt das Auto an. Im anderen Fall registriert das Gerät einen Fehlversuch und hält Promille und ­Uhrzeit fest. Auch eine Verweigerung der Atemprobe wird gespeichert.

"Doch direkt nach dem Trunkenheitsdelikt mit dem Alkolock-Fahrzeug weiterfahren, das dürfte eine Illusion sein", sagt Jurist Herzog. Die Behörde wird in aller Regel das Strafverfahren abwarten. Erst danach wird geprüft, ob der Betroffene für das Programm geeignet ist. Bis dahin lässt sich die führerscheinlose Zeit nur mit Urlaub, öffentlichen Verkehrsmitteln und Fahrdiensten von Verwandten überbrücken. "Fährt der Mitarbeiter mit einem Alkolock, kann er seine Kerndienstpflichten gegenüber dem Arbeitgeber weiter erfüllen", so Herzog. Ein Problem dürfte der Fahrer aber haben: Sehen die Kollegen, wie er vor jedem Start ins Gerät pustet, macht dies unter der Belegschaft schnell die Runde, und der Mitarbeiter wird als Trunkenheitsfahrer geoutet.

Alkohol im Straßenverkehr Foto: firmenauto
Die weitaus meisten betrunkenen Verkehrsteilnehmer sind mit dem Pkw unterwegs.

Versicherer plädieren für Alkolocks in allen Neuwagen

Vielleicht ist es besser, wenn Fuhrparkchefs Vorbildern wie der Firma Kuipers folgen. Die niederländische Spedition rüstete ihre gesamte Flotte freiwillig mit einem Alkolock aus. "Wir haben seither keinen Alkoholvorfall mehr gehabt. Alle Fahrer müssen erst pusten, bevor sie den Lkw starten können. So sind sie immer nüchtern unterwegs", sagt Geschäftsführer Harry Kuipers.

Maximale Sicherheit gegen Alkohol forderte auch der 57. Verkehrsgerichtstag für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials sollen die Alkohol-Wegfahrsperren für diese Fahrergruppe Pflicht werden. Schon heute appellieren die Experten an die Bundesregierung, "Anreizsysteme für den freiwilligen Einbau" von Alkolock-­Geräten zu schaffen.

Noch viel weiter gehen die Versicherer. "Wir müssen über eine Einbauverpflichtung für alle Neuwagen nachdenken, und zwar für die gesamte Europäische Union", sagt Siegfried Brockmann, Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Nur eine solche Maßnahme für alle würde Alkoholfahrten weit­gehend verhindern. Eine pauschale Alkohol-Wegfahrsperre für alle Neuwagen geht Christian Funk von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) deutlich zu weit. "Für Privatfahrten ist das vollkommen unver­hältnismäßig", stellt er fest. Tatsächlich konnten sich die Versicherer in Goslar nicht durchsetzen. Unfallforscher Brockmann bleibt trotzdem dabei; er würde die Geräte für alle auf 0,5 Promille einstellen lassen. Brockmann sieht damit keine Freiheiten eingeschränkt: "Mit Ausnahme von Großbritannien, wo noch eine 0,8-Promille-Grenze gilt, darf sich in ganz Europa schon heute kein Fahrer mit 0,5 Promille ans Steuer setzen."