Astbruch Stadt muss gefährdete Bäume kontrollieren

Foto: DAV

Wer haftet, wenn ein parkendes Auto von einem Ast beschädigt wird?

Eine Kommune muss schwache Bäume ganz besonders auf ihre Stabilität kontrollieren. Beschädigt ein herunterfallender Ast ein Auto, muss sie ansonsten für den Schaden aufkommen, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.

In dem verhandelten Fall hatte ein Autofahrer seinen Wagen unter einem Baum geparkt, als ein herabfallender Ast das Dach beschädigte. Der Mann verlangte laut dem Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte (VdVKA) von der Stadt den Ersatz des Schadens, weil diese den Baum seiner Ansicht nach nicht hinreichend kontrolliert hatte. Die Kommune verwies jedoch darauf, die übliche halbjährliche Sichtkontrolle durchgeführt zu haben.

Das reichte nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall aber nicht aus. Denn laut einem hinzugezogenen Gutachter zeigte die Linde konkrete Anzeichen für eine besondere Gefährdung. So stand sie etwa ungünstig ohne Schutz vor dem Wind an einer Hausecke, hatte eine kopflastige Krone entwickelt und verfügte bei generell dünnem Wuchs über einen großen Totholzanteil. Die Stadt hätte ihre Stabilität daher häufiger als erfolgt kontrollieren müssen (Az.: 11 U 57/13).

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