Auffahrunfall Wer abwürgt, haftet gegebenenfalls mit

Unfallfahrzeug Foto: Juliane Bezold

Bei einem Auffahrunfall haftet fast immer derjenige, der seinem Vordermann hinten drauf rauscht. Nicht immer jedoch in vollem Umfang.

Die Regel "wer auffährt, ist schuld" gilt bei Unfällen nicht immer uneingeschränkt. Wer zum Beispiel als Vorausfahrender sein Auto abwürgt, kann unter Umständen in Mithaftung genommen werden, wie das Landgericht Hagen nun entschieden hat. In dem Fall war einer Autofahrerin nach dem Anfahren an einer Ampel mit dem Fuß vom Kupplungspedal gerutscht, so dass der Wagen nach einem halben Meter Fahrt ruckartig zum Stehen kam. Das folgende Fahrzeug fuhr daraufhin auf.

In erster Instanz hatte ein Amtsgericht die komplette Schuld beim Fahrer des aufgefahrenen Pkw gesehen und dabei betont, dass die Regeln zum Sicherheitsabstand auch beim Anfahren an Ampeln gelten. Das Landgericht bewertete den Fall jedoch anders. Da der plötzliche Stillstand ohne erkennbare Vorwarnung – etwa ein Ruckeln beim Anfahren – eingetreten ist, haftet die vorausfahrende Autofahrerin mit 25 Prozent für die entstandenen Schäden mit (AZ: 7 S 100/12).