Versicherung Streitfall Brandstiftung

Eine typische Szene: Im Edelstadtteil Oberkassel in Düsseldorf brennen in der Nacht zum Montag Ende September gegen drei Uhr gleich zwei Luxusfahrzeuge nieder. Betroffen sind ein Porsche und ein Mercedes, der Schaden beträgt 100.000 Euro.

In der Regel haben es die Täter auf Luxuswagen abgesehen. Deutschlandweit hat die Polizei derzeit mit einer Serie von Brandanschlägen auf geparkte Fahrzeuge zu kämpfen. Schon jetzt steht fest, dass 2011 bei Autobränden ein Rekordjahr werden wird. Allein in Berlin gab es Mitte September schon 566 abgefackelte Autos. Die Autoversicherer aber wiegeln ab. Sie sehen derzeit noch keinen Anlass für Prämienerhöhungen.

"Das sind spektakuläre Einzelfälle", so Alois Schnitzer von der HUK-Coburg. Wer jedoch von einem solchen Einzelfall getroffen wird, muss oft draufzahlen. Zwar sind Feuerschäden durch Teil- und Vollkaskoversicherungen abgedeckt, doch in aller Regel wird nur der Wiederbeschaffungswert bezahlt und damit beginnen die Probleme. Denn in der Kaskoversicherung bestimmten die Gutachter der Versicherer, was das Auto wert ist.

Doch, was ist, wenn der Geschädigte mit der Höhe der Erstattung nicht einverstanden ist? "Dann wird es in aller Regel sehr schwierig", sagt Peter Hochmuth, Kfz-Sachverständiger aus Karlsruhe. "Wer einen eigenen Sachverständigen mit der Überprüfung des Schadens beauftragt, geht ein hohes Kostenrisiko ein." Der Flottenbetreiber bleibt unter Umständen auf den Kosten des Gutachtens ganz oder teilweise sitzen.

Kommt der freie Sachverständige zu einem höheren Wert stellen sich Versicherer meist quer

"Meist stellen sich die Versicherer quer, wenn der freie Sachverständige zu einem höheren Wert kommt", erklärt Hochmuth. Dann werde ein Obergutachter beauftragt. Erst wenn der Obergutachter dem Kunden recht gibt, muss die Versicherung zahlen. Doch wenn er den höheren Wert des Autos nur teilweise bestätigt, muss der Kunde im gleichen Verhältnis die Kosten des eigenen Sachverständigen tragen. Bei teueren Fahrzeugen können dann schon mal 2.000 Euro am Brandopfer hängen bleiben. "Um das Kostenrisiko hier gering zu halten, empfehle ich dem Versicherungsnehmer, mit seiner Forderung eher vorsichtig zu sein, um kein unnötiges Kostenrisiko tragen zu müssen", sagt Elmar Fuchs, Geschäftsführer des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen. Grundsätzlich rät Hochmuth, die Gutachten zu prüfen.

Flottenbetreiber sollten darüber hinaus ihren Versicherungsschutz unter die Lupe nehmen. Längst bieten viele Versicherer einen sogenannten Neuwertschutz an. Eine Übersicht der Unternehmensberatung Nafi zeigt: Bis 24 Monate Schutz ab Zulassung des Neuwagens sind möglich. In der Regel gelten auch tageszugelassene Fahrzeuge als Neuwagen. Hier sollte der Flottenmanager aber vorher mit der Versicherung Rücksprache halten und sich dokumentieren lassen, dass die Fahrzeuge als Neuwagen angesehen werden. Mittlerweile bieten aber einige Kfz-Versicherer wie die Aachenmünchener oder die Itzehoer auch eine Kaufpreisentschädigung an. Bei der Top Drive M der Itzehoer ist dann auch der Kaufpreis des Wagens für 24 Monate abgesichert, wenn das Fahrzeug bei der Zulassung auf den Versicherungsnehmer maximal 48 Monate alt ist.

Unerlässlich für Leasingfahrzeuge bleibt weiterhin die Gap-Deckung. Hier ersetzt die Versicherung bei einem Totalschaden oder Verlust des versicherten Fahrzeugs die Differenz zwischen der Restleasing-Forderung und dem Wiederbeschaffungswert abzüglich einer Selbstbeteiligung. Beim Totalschaden wird lediglich der Restwert abgezogen.