Autobahnunfall Mithaftung bei hohem Tempo

Rückspiegel Autobahn Schnellfahrer Toter Winkel Foto: HUK-Coburg

Wer schneller als Richttempo 130 fährt, kassiert bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall schnell eine Teilschuld. Besonders bei Nachtfahrten kennen Richter keine Gnade.

Man kennt das ja: Der Zeitplan drückt, die Kunden warten, die Piste ist frei - da lässt man den Firmenwagen gerne richtig schön laufen. Und wenn der Chef nicht so auf den Spritverbrauch schaut, gibt man doppelt gerne Gas. Doch wehe, es knallt dann bei 180 oder mehr Sachen. Selbst wenn der Fahrer nicht unbedingt Schuld hat, kann er eine Teilschuld aufgebrummt bekommen.


Die HUK-Versicherung warnt: Aufgrund der hohen Geschwindigkeit erhöht sich die vom Auto ausgehende Betriebsgefahr. Problematisch: Die Beweislast liegt im Zweifel beim Schnellfahrer. Er muss also beweisen, dass die Karambolage auch passiert wäre, wenn er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten hätte. Kann er das nicht, trifft ihn nach gängiger Rechtsauffassung automatisch ein Teil der Schuld. Welche Umstände zum Unfall führten, spielt dann keine Rolle mehr. Bei Autobahn-Unfällen, die sich beim Wechseln von der rechten auf die linke Fahrspur ereignen, ist die Richtgeschwindigkeit besonders oft ein Thema.