Autoklau Was die Versicherung bezahlt

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Oh Schreck, das Auto ist weg. Die meisten Fuhrparks sind kaskoversichert. Alle anderen müssen selbst zahlen – oder sich an ein paar Vorsichtsregeln halten.

Ein Schockmoment für jeden Autofahrer: Man kommt zum Parkplatz zurück und das Auto ist aufgebrochen oder gleich ganz verschwunden. Was ist zu tun? Wer zahlt den Schaden? Und vor allem: Wie lässt sich ein solches Szenario möglichst verhindern?

Ein unabgeschlossenes Fahrzeug ist natürlich eine Einladung an Diebe. Auch wenn man sich nur kurz entfernt, gilt daher: Immer die Türen abschließen. Wer dazu eine Funkfernbedienung benutzt, sollte darauf achten, dass das Auto auch tatsächlich verriegelt ist. Denn Diebe können das Abschließen per Funkblocker aus der Ferne verhindern. Besonders teure Autos sollten nach Möglichkeit nicht am Straßenrand, sondern in einer Garage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt werden. Zusätzliche Sicherheit kann eine Alarmanlage bieten; beim Neuwagenkauf kostet sie meist einige hundert Euro Aufpreis, eine Nachrüstung ist deutlich teurer.

Wertgegenstände und Taschen sollten natürlich nicht sichtbar im Auto liegen bleiben. Auch mobile Navigationsgeräte und wertvolle Radios oder CD-Player nimmt man besser heraus. Für offen im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände zahlt keine Versicherung. Nur wenn aus einem in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus abgestellten Fahrzeug gestohlen wird, tritt unter Umständen die Hausratversicherung für den Schaden ein. Zumindest die Reparatur der Schäden am Fahrzeug – etwa eine eingeschlagene Scheibe – übernimmt aber die Kaskoversicherung.

Wachsamkeit ist angesagt, wenn der eigene Wagen von Fremden fotografiert oder begutachtet wird. Im Zweifel sollte die Polizei informiert werden. Das gilt auch, wenn sich Personen an der Karosserie eines hochwertigen Wagens zu schaffen machen. Möglicherweise handelt es sich dabei um Vorbereitungen zur Manipulation der Zentralverriegelung. Immer beliebter geworden ist in den vergangenen Jahren das sogenannte Homejacking. Da vor allem Luxusautos schwer zu knacken sind, gehen Diebe verstärkt dazu über, den Schlüssel einfach aus Haus oder Wohnung zu stehlen. Autoschlüssel sollten daher nicht offensichtlich im Eingangsbereich aufbewahrt werden.

Kommt es trotz aller Vorsicht doch zu einem Diebstahl, muss sofort die Polizei informiert werden. Die Beamten stellen auch ein Protokoll aus, das bei der Versicherung eingereicht wird. Diese muss laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) binnen einer Woche nach dem Diebstahl informiert werden. Zuständig bei Autodiebstählen ist die freiwillige Teilkaskoversicherung. Wird das komplette Fahrzeug gestohlen, ersetzt sie in der Regel allerdings nur den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs. Wer den vollen Kaufpreis zurück haben will, sollte einen Tarif mit Kaufpreisgarantie wählen. Der garantiert den Ersatz des vollen Betrages – allerdings auch nur zwölf, manchmal 24 Monate lang. Die Preise für die Zusatzversicherung hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Neben Fahrzeugtyp und Wohnort spielt auch das Nutzungsverhalten des Halters eine Rolle.

Werden fest eingebaute Fahrzeugteile – etwa ein Navi oder ein Lenkrad - geklaut, sind die Teilkaskoversicherungen etwas großzügiger. Laut HUK-Coburg zahlen die Assekuranzen in den ersten anderthalb Jahren generell den Neupreis der Fahrzeugteile.